Energieausweis
Energieausweis

Der Energieausweis

Die Bundesregierung hat im April 2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beschlossen. Mit der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht. Die Verordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Der Ausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotentiale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Wir beraten Hauseigentümer und Vermieter gerne, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern und somit den Mietwert und Marktwert steigern.

Der Energieausweis – Was heißt das für Hauseigentümer und Vermieter?
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